MT Garagen GmbH
Tobias Mayr
Hauptstraße 54
86877 Walkertshofen
Deutschland
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Tobias Mayr
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der MT Garagen GmbH, vertreten durch Tobias Mayr im folgenden „Auftragnehmer“ und dem Kunden als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Werkleistungen im Bereich des Baus von Garagenparks, Photovoltaikanlagen-Parks sowie Waschanlagen. Daneben erbringt der Auftragnehmer Leistungen im Erd- und Tiefbau sowie Abbrucharbeiten.
(3) Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines beauftragten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde bucht bei dem Auftragnehmer die Erstellung des vereinbarten Werkes. Dafür nimmt er telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Auftragnehmer auf und teilt ihm mit, welche Art Werk er genau benötigt. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Auftragsbestätigung an. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden bestätigt. Die Bestellung des Kunden ist bindend.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht leisten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Leistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 3 Inhalt und Durchführung des Werkvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er das beauftragte Werk für den Kunden herstellt. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vertraglich vereinbart.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, sofern dies die Qualität und den Umfang der Leistungen nicht beeinträchtigt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herstellung des Werkes bzw. die Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Werk zu einem bestimmten Termin fertigzustellen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(5) Im Fall einer Absage durch den Auftragnehmer bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Auftragnehmer tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zeit der angekündigten Erstellung des Werkes zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wird und für diesen zumutbar ist.
(7) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Mitwirkung kann sich auf die vereinbarten Liefertermine und den Umfang der Erstellung des Werkes auswirken.
(9) Der Kunde ist verpflichtet unentgeltlich Strom, Wasser und Parkplätze für den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer der Erbringung der vereinbarten Werkleistungen. Die genaue Dauer der Werkleistungen wird im individuellen Vertrag festgelegt. Sollte die Erbringung der Werkleistungen aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verzögert werden, verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor vollständiger Erbringung der Werkleistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und der angefallenen Kosten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen nicht leistet oder Mitwirkungspflichten verletzt. Im Falle einer Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der angefallenen Kosten. Eine darüberhinausgehende Schadensersatzforderung bleibt vorbehalten.
(4) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a. Eine der Parteien wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
b. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer der Parteien eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird.
c. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich machen.
(5) Im Falle einer Kündigung sind beide Parteien verpflichtet, unverzüglich alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Unterlagen und Informationen zurückzugeben oder zu vernichten, sofern dies nicht gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten verstößt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und auf Ersatz der bis dahin angefallenen Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle offenen Rechnungen zu begleichen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt nach Abnahme der erbrachten Leistungen bzw. wenn vereinbart, nach bestimmten Baufortschritten in Vorauskasse.
(2) Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(3) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungserhalt.
(4) Alle Preise auf der Seite des Auftragnehmers sind als Bruttopreise [CR1] aufgeführt und verstehen sich inklusive [CR2] Umsatzsteuer.
§ 6 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung des Werkes erfolgt gemäß den im Werkvertrag vereinbarten Bedingungen und Terminen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werk innerhalb der vereinbarten Fristen fertigzustellen und zu liefern. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verursacht werden, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
(2) Der Versand des Werkes, sofern erforderlich, erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk auf dem für ihn günstigsten Weg zu versenden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart verlangt und die damit verbundenen Mehrkosten übernommen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die während des Transports entstehen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und etwaige Schäden oder Fehlmengen dem Auftragnehmer innerhalb von Anzahl [CR3] Tagen schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt das Werk als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.
(5) Sollte der Kunde das Werk nicht innerhalb der vereinbarten Frist abnehmen oder entgegennehmen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde hat nachweislich kein Interesse an der Teillieferung.
(7) Sollten sich nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich der Lieferadresse oder der Versandbedingungen ergeben, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Etwaige Mehrkosten, die durch eine verspätete Information des Kunden entstehen, trägt der Kunde.
(8) Für den Fall, dass der Kunde das Werk selbst abholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werkes mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten auf diesen über. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 8 Mängelrechte
(1) Soweit der Auftragnehmer in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634a BGB.
(3) Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale bestimmungsgemäße Abnutzung entstanden sind.
§ 9 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung und der Abnahme des Kunden verbleibt das Eigentum an dem erstellten Werk bei dem Auftragnehmer.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Erstellung des Werkes vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Erstellung des Werkes genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link:www.schrauberparksgermany.de
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweist der Auftragnehmer bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter www.schrauberparksgermany.de
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 12 Europäische Streitbeilegung
(1) Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr[CR4] finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Werkvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Werkvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.